Künstlersozialabgabe
Seit dem 15.06.2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, Beiträge zur Künstlersozialversicherung einzuziehen. Was viele Unternehmen nicht wissen: Wenn Sie regelmäßig Künstler z.B. zum Erstellen Ihrer Werbung beauftragen, sind auch sie gegenüber der Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Somit könnten auf unsere Honorare zusätzliche Abgabepflichten entstehen.
Aktuelle Abgabesätze*
(seit dem Jahr 2002):
• 2002 3,8 %
• 2003 3,8 %
• 2004 4,3 %
• 2005 5,8 %
• 2006 5,5 %
• 2007 5,1 %
• 2008 4,9 %
• 2009 4,4 %
* Angabe ohne Gewähr!
Weitere Informationen
Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Links:
Infos zur Kuenstlersozialabgabe bei der Deutschen Rentenversicherung