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Künstlersozialabgabe

Seit dem 15.06.2007 wurde der Deutschen Rentenversicherung die Aufgabe übertragen, Beiträge zur Künstlersozialversicherung einzuziehen. Was viele Unternehmen nicht wissen: Wenn Sie regelmäßig Künstler z.B. zum Erstellen Ihrer Werbung beauftragen, sind auch sie gegenüber der Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Somit könnten auf unsere Honorare zusätzliche Abgabepflichten entstehen.

 

Aktuelle Abgabesätze*

(seit dem Jahr 2002):

• 2002 3,8 %

• 2003 3,8 %

• 2004 4,3 %

• 2005 5,8 %

• 2006 5,5 %

• 2007 5,1 %

• 2008 4,9 %

• 2009 4,4 %

 

* Angabe ohne Gewähr!

Weitere Informationen

Für weitere Informationen folgen Sie bitte den Links:

 

Infos zur Kuenstlersozialabgabe bei der Deutschen Rentenversicherung

 

Infos zur Kuenstlersozialabgabe bei der KSK

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